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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07 (2)   

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https://dejure.org/2009,3407
BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07 (2) (https://dejure.org/2009,3407)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - 4 StR 314/07 (2) (https://dejure.org/2009,3407)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07 (2) (https://dejure.org/2009,3407)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 63 StGB
    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der EMRK; vorherige Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; neue Tatsache; keine Rückverweisung in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB; Rechtsstaatsprinzip; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. Revision; Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einer im vermindertern oder schuldunfähigen Zustand herbeigeführten gefährlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66b Abs. 3; ; StGB § 67d Abs. 6; ; StGB § 323a; ; StGB § 224

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. Revision; Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einer im vermindertern oder schuldunfähigen Zustand herbeigeführten gefährlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Insoweit ist hinzunehmen, dass dem Verurteilten die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB, insbesondere die konkreten neuen Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 Satz 1 StGB, erst in der neuen Hauptverhandlung mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 50, 284, 292; 50, 373, 376).

    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).

    aa) Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67 d Abs. 6 StGB hinaus in der Hauptverhandlung nach § 66 b StGB geprüft werden, ob die (mögliche) qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385 (Sachnähe des nach § 74 f GVG zuständigen Gerichts)).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Insoweit ist hinzunehmen, dass dem Verurteilten die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB, insbesondere die konkreten neuen Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 Satz 1 StGB, erst in der neuen Hauptverhandlung mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 50, 284, 292; 50, 373, 376).

    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).

    Soweit zur Gefährlichkeitsbeurteilung Tests herangezogen werden (vgl. UA 26, 28), wird zu beachten sein, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichend ist (vgl. BVerfG NStZ 2007, 87, 88; 18 - 11 - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH NStZ 2007, 464, 465; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).

    Soweit zur Gefährlichkeitsbeurteilung Tests herangezogen werden (vgl. UA 26, 28), wird zu beachten sein, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichend ist (vgl. BVerfG NStZ 2007, 87, 88; 18 - 11 - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH NStZ 2007, 464, 465; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08).

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Für eine etwaige "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Der Große Senat für Strafsachen hat in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08 - die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats bestätigt.
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Soweit zur Gefährlichkeitsbeurteilung Tests herangezogen werden (vgl. UA 26, 28), wird zu beachten sein, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichend ist (vgl. BVerfG NStZ 2007, 87, 88; 18 - 11 - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH NStZ 2007, 464, 465; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der - wie hier - im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).
  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
    Soweit zur Gefährlichkeitsbeurteilung Tests herangezogen werden (vgl. UA 26, 28), wird zu beachten sein, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreichend ist (vgl. BVerfG NStZ 2007, 87, 88; 18 - 11 - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH NStZ 2007, 464, 465; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen

  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Hier käme eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur unter den Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 595/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkenntnisse aus dem Vollzug;

    Sie können sich etwa aus dem - bisher nicht näher erörterten - Vollzugsverhalten des Verurteilten ergeben (BGH, Beschl. vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07; insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2009, 201).
  • VG Minden, 25.01.2010 - 11 K 1830/09

    Vereinbarkeit einer Polizeiverfügung zur Untersagung des Erwerbs, Besitzes und

    Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil mit Beschluss vom 10.02.2009 (4 StR 314/07) auf.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09   

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https://dejure.org/2009,12959
BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07

    Aufklärungsrüge (Befragung eines Kindes zur Ausübung eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden (UA S. 21), hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH NStZ 2001, 163, 164 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei

    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23

    Anrechnung von i.R. der Strafaussetzung zur Bewährung der Strafe aus dem

    Das Landgericht war daher gehalten, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB über die Anrechnung von Leistungen zu entscheiden, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, juris Rn. 6; zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 439/17).
  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Die Kammer hätte daher darlegen müssen, welche Leistungen der Angeklagte auf die Bewährungsauflagen erbracht hat und diese durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe ausgleichen müssen (zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 311/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsur)

    Was die damit gebotene neuerliche Gesamtstrafenbildung nur mit den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27. Januar 2005 anbelangt, verweist der Senat hinsichtlich der Anrechenbarkeit in jener Sache erbrachten Bewährungsleistungen auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts sowie auf die Senatsentscheidung vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09.
  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19

    Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381; Beschlüsse vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09 und vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der

    Anhaltspunkte für die Anrechnung können bei Zahlungsauflagen dabei das (nicht unmittelbar anwendbare, vgl. Fischer , Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 56f StGB Rn. 18a m. w. N.) Tagessatzsystem (BGH, Beschluss vom 20. März 1990, 1 StR 283/89, juris, Rn. 12) und bei Arbeitsauflagen landesrechtliche Regelungen über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, 2 StR 11/09) geben.
  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20

    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17

    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der

    Soweit das Landgericht es unterlassen hat, bei der Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Apolda vom 10. August 2016 über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden zu entscheiden (§ 56f Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), holt der Senat die Entscheidung mit einem Anrechnungsmaßstab von einem Tag Freiheitsstrafe für je fünf geleistete Arbeitsstunden nach (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, juris, mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 321/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Die von dem Landgericht in den Urteilsgründen zutreffend begründete Anrechnung von Bewährungsauflagen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB muss auch im Urteilstenor zum Ausdruck kommen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 201; MeyerGoßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl. Rn. 84).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08 (I 217)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11722
OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08 (I 217) (https://dejure.org/2008,11722)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2008 - Ss 419/08 (I 217) (https://dejure.org/2008,11722)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - Ss 419/08 (I 217) (https://dejure.org/2008,11722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung erfüllter Auflagen bei Einbeziehung von Bewährungsverurteilungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56b Abs 2 Nr 2 StGB; § 56f Abs 3 S 2 StGB; § 358 Abs 2 S 1 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Urteilsänderung durch das Revisionsgericht im Strafrecht; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Schlechterstellung gem. § 358 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit der Erhöhung einer Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Erklärung ...

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  • NStZ-RR 2009, 201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08
    Nach zutreffender Ansicht hat ein Ausgleich durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtstrafe zu erfolgen (vgl. grundlegend BGHSt 36, 378, für die Anrechnung einer geleisteten Geldauflage).
  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08
    BGH StraFo 2008, 250.
  • BGH, 19.02.2008 - 3 StR 536/07

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl); intertemporales Strafrecht; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08
    BGH 3 StR 536/07 zitiert nach juris.
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08
    Der Angeklagte könnte deshalb - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - früher entlassen werden als dies bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten möglich wäre, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 168.
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